Slowakei
Polen
Einreise nach Polen: Visum für slowakische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Staatsangehörige SLOWAKEIs können mit Reisepass oder Personalausweis nach POLEN reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf bratyslawa.msz.gov.pl
Reisehinweise für Polen
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen aus der Slowakei nach Polen lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Polen ausgesprochen (Stand 20. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Polen auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 4. Juni 2025) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Polen ab (Stand 11. August 2026). Jedes Ministerium schreibt für die eigenen Staatsangehörigen.
Gut zu wissen
Freizügigkeit
Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von slowakischen Staatsangehörigen in Polen gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.
Häufige Fragen
Brauchen slowakische Staatsangehörige ein Visum für Polen?
Da die Slowakei und Polen beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt slowakischen Staatsangehörigen für Polen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.