Schweiz
Schweden
Einreise nach Schweden: Visum für Schweizer Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Staatsangehörige SCHWEIZs können mit Reisepass oder Personalausweis nach SCHWEDEN reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf swedenabroad.se
Reisehinweise für Schweden
- US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen aus der Schweiz nach Schweden lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Schweden ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Schweden auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 17. Mai 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Schweden ab (Stand 11. August 2026).
Gut zu wissen
Freizügigkeit
Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von Schweizer Staatsangehörigen in Schweden gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.
Häufige Fragen
Brauchen Schweizer Staatsangehörige ein Visum für Schweden?
Es gilt die Freizügigkeit: Schweizer Staatsangehörige reisen mit Reisepass oder Personalausweis nach Schweden ein und brauchen unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Visum.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.