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Einreise nach Polen: Visum für Schweizer Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Freizügigkeit

Staatsangehörige SCHWEIZs können mit Reisepass oder Personalausweis nach POLEN reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.

Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf gov.pl

Reisehinweise für Polen

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Vor einer Reise aus der Schweiz nach Polen lohnt ein Blick auf die offiziellen Reisehinweise: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Polen ausgesprochen (Stand 20. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Polen auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 4. Juni 2025) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Polen ab (Stand 11. August 2026).

Gut zu wissen

Freizügigkeit

Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von Schweizer Staatsangehörigen in Polen gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.

Häufige Fragen

Brauchen Schweizer Staatsangehörige ein Visum für Polen?

Da die Schweiz und Polen beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt Schweizer Staatsangehörigen für Polen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.