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Einreise nach Kroatien: Visum für Schweizer Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Freizügigkeit

Staatsangehörige SCHWEIZs können mit Reisepass oder Personalausweis nach KROATIEN reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.

Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf ch.mvep.hr

Reisehinweise für Kroatien

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Für Reisen aus der Schweiz nach Kroatien lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Kroatien auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 17. Mai 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Kroatien ab (Stand 11. August 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.

Gut zu wissen

Freizügigkeit

Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von Schweizer Staatsangehörigen in Kroatien gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.

Häufige Fragen

Brauchen Schweizer Staatsangehörige ein Visum für Kroatien?

Da die Schweiz und Kroatien beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt Schweizer Staatsangehörigen für Kroatien ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.