SchwedenLuxemburg

Einreise nach Luxemburg: Visum für schwedische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Freizügigkeit

Staatsangehörige SCHWEDENs können mit Reisepass oder Personalausweis nach LUXEMBURG reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index

Reisehinweise für Luxemburg

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Wer aus Schweden eine Reise nach Luxemburg plant, kann die Einschätzungen der Außenministerien vergleichen: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Luxemburg ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Luxemburg auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 7. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Luxemburg ab (Stand 11. August 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.

Gut zu wissen

Freizügigkeit

Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von schwedischen Staatsangehörigen in Luxemburg gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.

Häufige Fragen

Brauchen schwedische Staatsangehörige ein Visum für Luxemburg?

Da Schweden und Luxemburg beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt schwedischen Staatsangehörigen für Luxemburg ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.