MonacoFrankreich

Einreise nach Frankreich: Visum für monegassische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Visumfrei bis zu 90 Tage

Für Frankreich brauchen monegassische Staatsangehörige kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Höchstaufenthalt
90 Tage
Wo beantragen
Kein Antrag vorab nötig

Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf mc.ambafrance.org

Frankreich: Visaentscheidungen in Monaco

JahrVisumanträgeErteilte VisaAbgelehntAblehnungsquote
2025 110–

Im Jahr 2025 ging bei den französischen Vertretungen in Monaco (Monaco) 1 Antrag auf Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte ein; erteilt wurden 1 Visum.

Weltweit lehnten die französischen Konsulate 14,2 % der Anträge ab.

Beantragt wird das Visum bei dem Schengen-Staat, der Ihr Hauptreiseziel ist (längster Aufenthalt oder Hauptzweck der Reise; der Staat der ersten Einreise nur, wenn sich kein Hauptziel bestimmen lässt). Eine niedrigere Quote anderswo ist also kein Grund, dort zu beantragen. Die Zahlen umfassen alle in Monaco gestellten Anträge, gleich welcher Staatsangehörigkeit: überwiegend monegassische Staatsangehörige, aber auch dort lebende Ausländer.

Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres, Visastatistik der Konsulate 2025 (© Europäische Union, Weiterverwendung unter CC BY 4.0). Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C). So entstehen diese Zahlen

Französische Staatsangehörige auf Reisen nach Monaco

FrankreichMonaco Visumfrei Monaco: Einreise für französische Staatsangehörige

Reisehinweise für Frankreich

  • US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Vor einer Reise aus Monaco nach Frankreich lohnt ein Blick auf die offiziellen Reisehinweise: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Frankreich ausgesprochen (Stand 28. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Frankreich auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 20. Oktober 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Frankreich ab (Stand 22. Oktober 2026).

Gut zu wissen

Wie lange monegassische Staatsangehörige in Frankreich bleiben dürfen

Monegassische Staatsangehörige dürfen in Frankreich bis zu 90 Tage bleiben. Die Tage in Frankreich zählen zur Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in allen Mitgliedstaaten.

Frankreich und der Schengen-Raum

Visumfreie Aufenthalte von monegassischen Staatsangehörigen in Frankreich zählen zur Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, die für alle Mitgliedstaaten zusammen gilt.

Nachbarländer Frankreichs für monegassische Staatsangehörige

Die Schweiz, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien, Andorra und Spanien lassen monegassische Staatsangehörige visumfrei einreisen.

Französische Staatsangehörige auf Reisen nach Monaco

Französische Staatsangehörige brauchen für Monaco kein Visum. Zwischen Monaco und Frankreich gilt die Regel in beide Richtungen gleich.

Häufige Fragen

Brauchen monegassische Staatsangehörige ein Visum für Frankreich?

Für Frankreich brauchen monegassische Staatsangehörige kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Wie lange dürfen monegassische Staatsangehörige in Frankreich bleiben?

Monegassische Staatsangehörige dürfen in Frankreich bis zu 90 Tage bleiben, im Rahmen der Schengen-Grenze von 90 Tagen in 180 Tagen.

Brauchen französische Staatsangehörige ein Visum für Monaco?

Französische Staatsangehörige brauchen für Monaco kein Visum.

Können monegassische Staatsangehörige visumfrei nach Frankreich einreisen?

Ja, monegassische Staatsangehörige können ohne Visum nach Frankreich einreisen und bis zu 90 Tage bleiben.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.