Marshallinseln
Serbien
Einreise nach Serbien: Visum für Staatsangehörige der Marshallinseln
Einreisebestimmung
Für Reisen nach Serbien müssen Staatsangehörige der Marshallinseln vorab ein Visum beantragen.
- Wo beantragen
- Keine Vertretung in Ihrem Land
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index
Wo Staatsangehörige der Marshallinseln ein Visum für Serbien beantragen
Serbien hat nach unseren Daten keine Botschaft und kein Konsulat auf den Marshallinseln; Anträge gehen meist über eine Vertretung in einem Nachbarland oder über ein Online-Portal.
- Botschaft der Republik Serbien in Tokio4.521 km
4-16-12 Takanawa, Tokyo
- Generalkonsulat der Republik Serbien in Sydney5.026 km
Trelawney Street 12, Sydney
- Botschaft der Republik Serbien in Beijing6.550 km
San Li Tun, Dong 6 Jie 1, Beijing
Die nächstgelegenen serbischen Vertretungen befinden sich, von Majuro aus gemessen, in Tokio (Japan, 4.521 km), Sydney (Australien, 5.026 km) und Beijing (China, 6.550 km). Welche Vertretung Anträge von Personen mit Wohnsitz auf den Marshallinseln annimmt, entscheidet Serbien; vor der Terminbuchung daher bei der Vertretung oder auf dem offiziellen Visaportal nachfragen.
Serbische Staatsangehörige auf Reisen auf die Marshallinseln
Serbien
Marshallinseln Visumpflicht Marshallinseln: Einreise für serbische Staatsangehörige
Reisehinweise für Serbien
- US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen von den Marshallinseln nach Serbien lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Serbien ausgesprochen (Stand 14. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Serbien auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 26. August 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Serbien ab (Stand 22. Oktober 2026).
Gut zu wissen
Wie lange Staatsangehörige der Marshallinseln in Serbien bleiben dürfen
Wie lange Staatsangehörige der Marshallinseln in Serbien bleiben dürfen, legt das erteilte Visum fest; die Visumart muss zum Reisezweck passen.
Visum für Serbien beantragen
Serbien hat auf den Marshallinseln weder Botschaft noch Berufskonsulat. Staatsangehörige der Marshallinseln beantragen das Visum über eine Vertretung Serbiens, die vom Ausland aus für die Marshallinseln zuständig ist; das offizielle Visaportal Serbiens nennt die richtige Stelle.
Nachbarländer Serbiens für Staatsangehörige der Marshallinseln
Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro und der Kosovo lassen Staatsangehörige der Marshallinseln visumfrei einreisen. Nordmazedonien verlangt von Staatsangehörigen der Marshallinseln ein vorab beantragtes Visum.
Serbische Staatsangehörige auf Reisen auf die Marshallinseln
Es besteht Visumpflicht: serbische Staatsangehörige benötigen für die Marshallinseln ein vor der Reise erteiltes Visum. Zwischen den Marshallinseln und Serbien gilt die Regel in beide Richtungen gleich.
Häufige Fragen
Brauchen Staatsangehörige der Marshallinseln ein Visum für Serbien?
Für Reisen nach Serbien müssen Staatsangehörige der Marshallinseln vorab ein Visum beantragen.
Gibt es eine Botschaft Serbiens auf den Marshallinseln?
Nein. Serbien hat keine Botschaft auf den Marshallinseln. Die nächstgelegene serbische Botschaft befindet sich in Tokio (Japan), 4.521 km von Majuro entfernt.
Brauchen serbische Staatsangehörige ein Visum für die Marshallinseln?
Es besteht Visumpflicht: serbische Staatsangehörige benötigen für die Marshallinseln ein vor der Reise erteiltes Visum.
Können Staatsangehörige der Marshallinseln visumfrei nach Serbien einreisen?
Nein; Staatsangehörige der Marshallinseln brauchen ein vorab beantragtes Visum für Serbien.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.