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Einreise nach Luxemburg: Visum für Staatsangehörige der Marshallinseln

Einreisebestimmung

Visumfrei bis zu 90 Tage

Ein Visum ist für Staatsangehörige der Marshallinseln bei Reisen nach Luxemburg nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.

Höchstaufenthalt
90 Tage
Wo beantragen
Kein Antrag vorab nötig

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index

Luxemburgische Staatsangehörige auf Reisen auf die Marshallinseln

LuxemburgMarshallinseln Visumfrei, 90 Tage Marshallinseln: Einreise für luxemburgische Staatsangehörige

Reisehinweise für Luxemburg

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Für Reisen von den Marshallinseln nach Luxemburg lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Luxemburg ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Luxemburg auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 7. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Luxemburg ab (Stand 11. August 2026).

Gut zu wissen

Wie lange Staatsangehörige der Marshallinseln in Luxemburg bleiben dürfen

Staatsangehörige der Marshallinseln dürfen in Luxemburg bis zu 90 Tage bleiben. Die Tage in Luxemburg zählen zur Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in allen Mitgliedstaaten.

Luxemburg und der Schengen-Raum

Visumfreie Aufenthalte von Staatsangehörigen der Marshallinseln in Luxemburg zählen zur Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, die für alle Mitgliedstaaten zusammen gilt.

Nachbarländer Luxemburgs für Staatsangehörige der Marshallinseln

Deutschland, Belgien und Frankreich lassen Staatsangehörige der Marshallinseln visumfrei einreisen.

Luxemburgische Staatsangehörige auf Reisen auf die Marshallinseln

Ein Visum ist für luxemburgische Staatsangehörige bei Reisen auf die Marshallinseln nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Zwischen den Marshallinseln und Luxemburg gilt die Regel in beide Richtungen gleich.

Häufige Fragen

Brauchen Staatsangehörige der Marshallinseln ein Visum für Luxemburg?

Ein Visum ist für Staatsangehörige der Marshallinseln bei Reisen nach Luxemburg nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.

Wie lange dürfen Staatsangehörige der Marshallinseln in Luxemburg bleiben?

Staatsangehörige der Marshallinseln dürfen in Luxemburg bis zu 90 Tage bleiben, im Rahmen der Schengen-Grenze von 90 Tagen in 180 Tagen.

Brauchen luxemburgische Staatsangehörige ein Visum für die Marshallinseln?

Ein Visum ist für luxemburgische Staatsangehörige bei Reisen auf die Marshallinseln nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.

Können Staatsangehörige der Marshallinseln visumfrei nach Luxemburg einreisen?

Ja, Staatsangehörige der Marshallinseln können ohne Visum nach Luxemburg einreisen und bis zu 90 Tage bleiben.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.