Liechtenstein
Schweiz
Einreise in die Schweiz: Visum für liechtensteinische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Staatsangehörige LIECHTENSTEINs können mit Reisepass oder Personalausweis nach SCHWEIZ reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf eda.admin.ch
Reisehinweise für die Schweiz
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen aus Liechtenstein in die Schweiz lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für die Schweiz ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft die Schweiz auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 13. August 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen in die Schweiz ab (Stand 11. August 2026). Jedes Ministerium schreibt für die eigenen Staatsangehörigen.
Gut zu wissen
Freizügigkeit
Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von liechtensteinischen Staatsangehörigen in der Schweiz gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.
Häufige Fragen
Brauchen liechtensteinische Staatsangehörige ein Visum für die Schweiz?
Da Liechtenstein und die Schweiz beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt liechtensteinischen Staatsangehörigen für die Schweiz ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.