Liechtenstein
Marokko
Einreise nach Marokko: Visum für liechtensteinische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Ein Visum ist für liechtensteinische Staatsangehörige bei Reisen nach Marokko nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.
- Höchstaufenthalt
- 90 Tage
- Wo beantragen
- Kein Antrag vorab nötig
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index
Marokkanische Staatsangehörige auf Reisen nach Liechtenstein
Marokko
Liechtenstein Visumpflicht Liechtenstein: Einreise für marokkanische Staatsangehörige
Reisehinweise für Marokko
- US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen aus Liechtenstein nach Marokko lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Marokko ausgesprochen (Stand 2. November 2026), das US-Außenministerium stuft Marokko auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 3. September 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Marokko ab (Stand 19. August 2026). Jedes Ministerium schreibt für die eigenen Staatsangehörigen.
Gut zu wissen
Wie lange liechtensteinische Staatsangehörige in Marokko bleiben dürfen
Liechtensteinische Staatsangehörige dürfen in Marokko bis zu 90 Tage bleiben. Die erlaubte Dauer wird bei der Einreise nach Marokko festgehalten.
Nachbarländer Marokkos für liechtensteinische Staatsangehörige
Spanien lässt liechtensteinische Staatsangehörige visumfrei einreisen. Algerien verlangt von liechtensteinischen Staatsangehörigen ein vorab beantragtes Visum.
Marokkanische Staatsangehörige auf Reisen nach Liechtenstein
Für Reisen nach Liechtenstein müssen marokkanische Staatsangehörige vorab ein Visum beantragen.
Häufige Fragen
Brauchen liechtensteinische Staatsangehörige ein Visum für Marokko?
Ein Visum ist für liechtensteinische Staatsangehörige bei Reisen nach Marokko nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.
Wie lange dürfen liechtensteinische Staatsangehörige in Marokko bleiben?
Liechtensteinische Staatsangehörige dürfen in Marokko bis zu 90 Tage bleiben.
Brauchen marokkanische Staatsangehörige ein Visum für Liechtenstein?
Für Reisen nach Liechtenstein müssen marokkanische Staatsangehörige vorab ein Visum beantragen.
Können liechtensteinische Staatsangehörige visumfrei nach Marokko einreisen?
Ja, liechtensteinische Staatsangehörige können ohne Visum nach Marokko einreisen und bis zu 90 Tage bleiben.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.