Liechtenstein
Luxemburg
Einreise nach Luxemburg: Visum für liechtensteinische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Staatsangehörige LIECHTENSTEINs können mit Reisepass oder Personalausweis nach LUXEMBURG reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.
Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index
Reisehinweise für Luxemburg
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Vor einer Reise aus Liechtenstein nach Luxemburg lohnt ein Blick auf die offiziellen Reisehinweise: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Luxemburg ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Luxemburg auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 7. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Luxemburg ab (Stand 11. August 2026).
Gut zu wissen
Freizügigkeit
Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von liechtensteinischen Staatsangehörigen in Luxemburg gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.
Häufige Fragen
Brauchen liechtensteinische Staatsangehörige ein Visum für Luxemburg?
Liechtensteinische Staatsangehörige brauchen für Luxemburg kein Visum: Dank der europäischen Freizügigkeit können sie mit gültigem Reisepass oder Personalausweis dort reisen, leben und arbeiten.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.