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Einreise nach Luxemburg: Visum für italienische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Freizügigkeit

Staatsangehörige ITALIENs können mit Reisepass oder Personalausweis nach LUXEMBURG reisen, dort leben und arbeiten: Beide Länder gehören zum Freizügigkeitsraum von EU, EWR und Schweiz, daher gibt es weder Visum noch Aufenthaltsgrenze.

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index · Bestätigen auf rome.mae.lu

Reisehinweise für Luxemburg

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Für Reisen aus Italien nach Luxemburg lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Luxemburg ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Luxemburg auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 7. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Luxemburg ab (Stand 11. August 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.

Gut zu wissen

Freizügigkeit

Eine Höchstdauer für den Aufenthalt von italienischen Staatsangehörigen in Luxemburg gibt es nicht; wer länger als drei Monate bleibt, muss sich unter Umständen bei den örtlichen Behörden anmelden.

Häufige Fragen

Brauchen italienische Staatsangehörige ein Visum für Luxemburg?

Da Italien und Luxemburg beide zum europäischen Freizügigkeitsraum gehören, genügt italienischen Staatsangehörigen für Luxemburg ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.