Guinea-Bissau
Schweiz
Einreise in die Schweiz: Visum für Staatsangehörige Guinea-Bissaus
Einreisebestimmung
Es besteht Visumpflicht: Staatsangehörige Guinea-Bissaus benötigen für die Schweiz ein vor der Reise erteiltes Visum.
- Wo beantragen
- Keine Vertretung in Ihrem Land
Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index
Wo Staatsangehörige Guinea-Bissaus ein Visum für die Schweiz beantragen
Die Schweiz hat nach unseren Daten keine Botschaft und kein Konsulat in Guinea-Bissau; Anträge gehen meist über eine Vertretung in einem Nachbarland oder über ein Online-Portal.
- Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Dakar370 km
Rue René Ndiaye, Dakar
Die Schweiz betreut Guinea-Bissau vom Ausland aus: Zuständig ist nach den amtlichen Verzeichnissen die Schweizer Botschaft in Dakar (Senegal, 370 km von Bissau). Welche Vertretung für Antragsteller aus Guinea-Bissau zuständig ist, legt die Schweiz selbst fest; die Vertretung oder das offizielle Visaportal bestätigt das, bevor ein Termin gebucht wird.
Schweizer Staatsangehörige auf Reisen nach Guinea-Bissau
Schweiz
Guinea-Bissau Visum bei Ankunft Guinea-Bissau: Einreise für Schweizer Staatsangehörige
Reisehinweise für die Schweiz
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Wer aus Guinea-Bissau eine Reise in die Schweiz plant, kann die Einschätzungen der Außenministerien vergleichen: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für die Schweiz ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft die Schweiz auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 13. August 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen in die Schweiz ab (Stand 11. August 2026).
Gut zu wissen
Wie lange Staatsangehörige Guinea-Bissaus in der Schweiz bleiben dürfen
Wie lange Staatsangehörige Guinea-Bissaus in der Schweiz bleiben dürfen, legt das erteilte Visum fest; die Visumart muss zum Reisezweck passen.
Visum für die Schweiz beantragen
Die Schweiz hat in Guinea-Bissau weder Botschaft noch Berufskonsulat. Staatsangehörige Guinea-Bissaus beantragen das Visum über eine Vertretung der Schweiz, die vom Ausland aus für Guinea-Bissau zuständig ist, oder über einen anderen Schengen-Staat, der die Schweiz bei Visa vertritt; das offizielle Visaportal der Schweiz nennt die richtige Stelle.
Schweiz und der Schengen-Raum
Ein Schengen-Visum der Schweiz erlaubt Staatsangehörigen Guinea-Bissaus Reisen in alle Schengen-Staaten; beantragt wird es bei einer Vertretung der Schweiz, wenn die Schweiz das Hauptreiseziel ist.
Nachbarländer der Schweiz für Staatsangehörige Guinea-Bissaus
Deutschland, Italien, Liechtenstein, Frankreich und Österreich verlangen von Staatsangehörigen Guinea-Bissaus ein vorab beantragtes Visum.
Schweizer Staatsangehörige auf Reisen nach Guinea-Bissau
Schweizer Staatsangehörige bekommen ihr Visum für Guinea-Bissau direkt an der Grenze; es deckt bis zu 90 Tage ab.
Häufige Fragen
Brauchen Staatsangehörige Guinea-Bissaus ein Visum für die Schweiz?
Es besteht Visumpflicht: Staatsangehörige Guinea-Bissaus benötigen für die Schweiz ein vor der Reise erteiltes Visum.
Gibt es eine Botschaft der Schweiz in Guinea-Bissau?
Nein. Die Schweiz hat keine Botschaft in Guinea-Bissau. Laut amtlichen Verzeichnissen ist die Schweizer Botschaft in Dakar (Senegal) für Guinea-Bissau zuständig.
Brauchen Schweizer Staatsangehörige ein Visum für Guinea-Bissau?
Schweizer Staatsangehörige bekommen ihr Visum für Guinea-Bissau direkt an der Grenze; es deckt bis zu 90 Tage ab.
Können Staatsangehörige Guinea-Bissaus visumfrei in die Schweiz einreisen?
Nein; Staatsangehörige Guinea-Bissaus brauchen ein vorab beantragtes Visum für die Schweiz.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.