Botschaft Palästinas in Dhaka
Heute 09:00–17:00- Adresse
- Dutabash Rd 1, 1212 Dhaka
- Telefon
- +880-2-9893895
- Website
- palestineembassybd.com
Palästina
Bangladesch
1 Botschaft
In Bangladesch hat Palästina eine Botschaft in Dhaka. Es besteht Visumpflicht: bangladeschische Staatsangehörige benötigen für Palästina ein vor der Reise erteiltes Visum.
Die palästinensische Botschaft befindet sich in Dhaka, der Hauptstadt Bangladeschs, Adresse: Dutabash Rd 1, 1212 Dhaka. Telefonnummer und Website stehen auf ihrer Seite.
Bangladesch
Palästina Visumpflicht Palästina: Einreise für bangladeschische Staatsangehörige
Palästina
Bangladesch Visum bei Ankunft Bangladesch: Einreise für palästinensische Staatsangehörige
Bangladeschische Staatsangehörige brauchen für Palästina ein Visum, das vor der Reise beantragt werden muss. Antragsteller in Bangladesch reichen den Antrag bei der palästinensischen Botschaft in Dhaka ein; viele Staaten lassen Anträge auch über externe Visazentren annehmen.
Bangladesch hat keine erfasste Vertretung in Palästina; bangladeschische Staatsangehörige dort werden von einer Botschaft betreut, die von einem anderen Land aus zuständig ist.
Weltweit hat Palästina 75 Vertretungen in 71 Ländern, eine davon in Bangladesch.
Palästinensische Staatsangehörige erhalten das Visum für Bangladesch bei der Ankunft; es gilt für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. In Bangladesch können sich palästinensische Staatsangehörige für Pässe und Hilfe in Notfällen an die palästinensische Botschaft wenden.
Die palästinensische Botschaft in Bangladesch schließt an den Feiertagen Bangladeschs, als Nächstes Tag des Sieges am Mittwoch, 16. Dezember 2026, Erster Weihnachtstag am Freitag, 25. Dezember 2026 und ein gesetzlicher Feiertag am Sonntag, 21. Februar 2027.
Die palästinensische Botschaft befindet sich in Dhaka, Dutabash Rd 1, 1212 Dhaka.
Es besteht Visumpflicht: bangladeschische Staatsangehörige benötigen für Palästina ein vor der Reise erteiltes Visum.
Palästinensische Staatsangehörige erhalten das Visum für Bangladesch bei der Ankunft; es gilt für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Eine Vertretung Bangladeschs in Palästina ist nicht erfasst.